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Liegenschaftsvermessung

Die Liegenschaftsvermessungen (auch Katastervermessungen genannt) sind hauptsächlich zur Deckung des Flächenbedarfs für Baumaßnahmen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A&E) entlang der Wasserstraßen notwendig.

Die Neuausrichtung der Verwaltung hat dazu geführt, dass ca. 80 % dieser Aufgaben durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure geleistet werden. Bei diesen aufgabengebundenen Arbeiten im Liegenschaftskataster hält der Sachbereich 3 weiterhin die Fachkompetenz einer „Anderen behördlichen Vermessungsstelle“ nach dem jeweiligen zuständigen Landesvermessungsgesetz, z.B. im Land Niedersachsen vor.

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