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Schleuse Minden

Neubau der Weserschleuse in Minden am Verbindungskanal Nord (VKN) VKN-km 0,196 bis VKN-km 0,781 einschließlich der Vorhäfen und der Brücke über den unteren Vorhafen.

Planfeststellungsbeschluss: 04/2009
Fertigstellung: 08/2017

Im Rahmen des Ausbaus des europäischen Wasserstraßennetzes ist der Neubau einer zweiten Schleuse im Verbindungskanal Nord (VKN) zwischen Mittellandkanal und Weser erforderlich. Damit soll den Ansprüchen des Verkehrs mit Großmotorgüterschiffen (GMS) entsprochen werden.

Die neue Weserschleuse besitzt eine Nutzlänge von 139,00 m, eine Fallhöhe von 13,30 m bei normalen Betriebswasserständen und eine Kammerbreite von 12,50 m. Sie ist als Sparschleuse ausgebildet die eine Wasserersparnis von ca. 60 % erreicht. Die Verkehrsfreigabe erfolgte im August 2017.

Schleuse Minden Schleuse Minden Schleuse Minden

Infolge des Vorhabens werden Eingriffe gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG in Natur und Landschaft ausgelöst. Der Vorhabenträge ist gemäß § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (Vermeidungsgebot). Darüber hinaus ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Durch den Neubau der Weserschleuse in Minden wird eine Fläche von ca. 3,37 ha dauerhaft beansprucht (Teil- /Voll-Versiegelung) und dem Naturhaushalt entzogen. Hinzu kommt der Verlust von ca. 0,74 ha künstlicher, technisch ausgebauter Wasserfläche.

Schutzgüter

Infolgedessen kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen bei folgenden Schutzgütern:

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

  • Der Kompensationsbedarf aller in Anspruch genommenen Biotoptype beträgt ca. 3,37 ha. Unter Anrechnung der Begrünungsmaßnahmen im direkten Schleusenumfeld reduziert sich der verbleibende Bedarf an Flächen für Ersatzmaßnahmen auf ca. 2,57 ha.
  • Auf Grund der großen Anzahl landschaftsprägender Einzelbäume im Bereich des vorhandenen Schleusenkomplexes erfolgt über die Ermittlung der flächenrelevanten Biotope hinaus eine getrennte Erfassung des Verlustes von Einzelbäumen. Der Kompensationsbedarf beträgt ca. 166 Bäume.
  • Vor Rodung der Altbäume sind durch Fachleute die Bäume auf Vorkommen von Höhlen und evtl. von Fledermäusen zu untersuchen und die Tiere ggf. umzusiedeln.

Schutzgut Boden/Wasser

  • Für das Schutzgut Boden und Wasser ergibt sich keine Notwendigkeit einer gesonderten Kompensationsermittlung. Mögliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind von allgemeiner Bedeutung und werden durch multifunktionale Maßnahmen der biotischen Lebensraumfunktionen kompensiert.

Schutzgut Landschaftsbild

  • Der Kompensationsbedarf aus der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung wurde mit insgesamt 0,439 ha ermittelt.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

Für die entstehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden verschiedene Kompensationsmaßnahmen sowohl im direkten Umkreis der Schleuse Minden als auch im umliegenden Landschaftsraum der Stadt Minden realisiert.

Lageplan Lageplan Lageplan

Ausgleichsmaßnahmen

Als Ausgleich für die landschaftsästhetischen Beeinträchtigungen im unmittelbaren Schleusenumfeld, erfolgt die Anpflanzung von Baumreihen entlang der neuen Bauhofstraße, auf den Böschungsbereichen der neuen Schleuse, an der Ostseite des oberen Vorhafens und an der Westseite des unteren Vorhafens sowie auf den Betriebsflächen. Insgesamt werden ca. 135 vorwiegend großkronige Bäume gepflanzt (Pflanzqualität StU 16-18 cm, ca. 3-4 m hoch).
Darüber hinaus werden neue Grünstrukturen auf den Böschungen der Weser-Schleuse, der Bauhofstraße und entlang des Ostufers des oberen Vorhafens sowie auf dem Westufer des unteren Vorhafens angelegt.

Ersatzmaßnahme

Da im direkten Umfeld der geplanten Schleuse keine ausreichenden Möglichkeiten zur Kompensation der landschaftsökologischen Beeinträchtigung bestehen, wurden im umliegenden Landschaftsraum geeignete Ersatzflächen ermittelt, um somit den verbleibenden Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren. Dazu gehören folgende Ersatzmaßnahmen:

E1 - Kiesgrube Lüssen in der Weseraue nördlich von Minden

Die Maßnahme umfasst die Teilverfüllung eines ehemaligen Abgrabungssees und die Schaffung einer strukturreichen Flachwasserzone (insgesamt 29.000 m²). Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in der Gemeinde Petershagen (Gem. Wietersheim, Flur 6, Flst. 237 tlw., 239 tlw, 248 tlw, 255 tlw)

Kiesgrube Lüssen Kiesgrube Lüssen Kiegrube Lüssen

E2 - Gut Wickriede

Die Maßnahme umfasst die Anlage von Hecken auf einer Fläche von insgesamt 3.000 m², die Anlage einer Baumreihe (15 Stück) sowie die Entwicklung von Mager-Grünland auf einer Fläche von 36.580 m². Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in der Gemeinde Hille (Gem. Hille, Flur 3, Flst. 125)

E3 - Baumstandorte in der Weseraue „Messeplatz“

Pflanzung von standortgerechten Bäumen (31 Stück). Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Stadtgebiet Minden in der Weseraue auf dem „Messeplatz“ (Gem. Minden, Flur 36, Flst. 209).

Messegelände Messegelände Messegelände

E4 - Friedhof Hahlen

Aufforstung eines standortgerechten Laubwaldes auf Vielschnittrasen auf einer Fläche von 7.870 m². Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in der Stadt Minden (Gem. Hahlen, Flur 7, Flst. 87 tlw. 90 tlw.und 148 tlw.).

E5 - Süd Hemmern

Entwicklung eines naturnahen Laubwaldes durch Sukzession auf einer Fläche von 6.206 m². Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in der Gemeinde Hille (Gem. Südhemmern, Flur 10, Flst. 113/0).