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Schleuse Dörverden

Neubau der Weserschleuse Dörverden (Mittelweser) - Schleusenkanal Weser-km 1+830 bis Weser km 2+320

Planfeststellungsbeschluss: 08/2007
Fertigstellung: 09/2013

Die Schleusenanlage Dörverden liegt an der Mittelweser im Schleusenkanal bei km 2,000. Die Bauzeit betrug insgesamt 4 Jahre (2009 bis 2013). Die neue Schleuse wurde entsprechend der aktuellen Anforderungen an die moderne Binnenschifffahrt erbaut und besitzt eine Nutzlänge von 139,00 m, eine Fallhöhe von 4,60 m beim Normalstau in Ober- und Unterwasser, eine Drempeltiefe von 4,00 m und eine Kammerbreite von 12,50 m.

Schleuse Dörverden Schleuse Dörverden Schleuse Dörverden

Infolge des Vorhabens werden Eingriffe gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG in Natur und Landschaft ausgelöst. Der Vorhabenträger ist gemäß § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (Vermeidungsgebot). Darüber hinaus ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Schutzgüter

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

dauerhafter Verlust von:

  • typischem Weiden-Auengebüsch,
  • mesophilem Weißdorn- und Schlehengebüsch
  • halbruderalen Gras- und Staudenfluren sowie Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte
  • einer Strauch-Baumhecke
  • Verlust von Einzelbäumen (heimische Arten)
  • zugleich Elementen von Tierhabitaten allgemeiner Bedeutung

Schutzgut Boden

  • dauerhafte Überbauung / starke Versiegelung von offenen Böden
  • dauerhafte Befestigung / Teilversiegelung von offenen Böden
  • Abgrabungen / Bodenverluste im Bereich der Offenböden

Schutzgut Landschaftsbild

  • Verlust bedeutsamer, landschaftsbildwirksamer Gehölzbestände (s.o. „Arten und Lebensgemeinschaften“)

Landschaftspflegerische Maßnahmen

Für die entstehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden verschiedene Kompensationsmaßnahmen im Umkreis der Schleuse Dörverden verwirklicht.

Maßnahmen-Arten: S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G= Gestaltungsmaßnahme
(auf die Darstellung der S-, und G-Maßnahmen wurde verzichtet

  • A 3 - Pflanzung von Weidensteckholz auf den neu gestalteten Uferböschungen des Kanals im Be reich der Wasserwechselzone und von Laubsträuchern im höher gelegenen Teil der Böschungen, Landschaftsrasenansaat oder Eigenentwicklung auf Restflächen.
  • A 4 - Heckenneupflanzung mit heimischen Arten im Bereich vorübergehend beanspruchter Flächen.
  • A 4a - Anpflanzung von Obstgehölzen und Ansaat von Landschaftsrasen
  • A 5 - Entwicklung von halbruderaler Vergetation nach Wiederherstellung des Grabens.
  • A 6 - Entsiegelung von Böden bzw. Herstellung offener, begrünbarer Böden im Bereich vormals überbauter Flächen.
  • A 7 - Auftrag von Oberboden im Bereich der Aufschüttungsflächen und Grüngestaltung.
  • A 11 - Aufgabe der Intensivnutzung auf einer aktuell als Weihnachtsbaum-Plantage genutzten Fläche, natürliche Eigenentwicklung auf der Fläche.

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