Navigation und Service

Schleuse Bolzum

Neubau der Schleuse Bolzum am Stichkanal nach Hildesheim

Planfeststellungsbeschluss: 03/2006
Fertigstellung: 12/2018

Der Stichkanal nach Hildesheim (SKH) soll für die moderne Güterschifffahrt (Großmotorgüterschiff) ausgebaut werden. Hierzu ist sowohl ein Neubau der Schleuse Bolzum als auch der Ausbau des SKH erforderlich. Für den Neubau der Schleuse sowie die Anpassung der Vorhäfen war ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Folgende Baumaßnahmen umfasste das Vorhaben:

  1. Neubau der Schleuse Bolzum
  2. Anpassung des unteren und oberen Vorhafens
  3. Neubau eines Pumpwerkes am unteren Vorhafen
  4. Neubau der Brücke 381 als Überführung der L 410 über den SKH von Sehnde nach Bolzum

Bodenablagerung Bolzum Bodenablagerung Bolzum Bodenablagerung Bolzum

Infolge des Vorhabens werden Eingriffe gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG in Natur und Landschaft ausgelöst. Der Vorhabenträge ist gemäß § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (Vermeidungsgebot). Darüber hinaus ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Durch den Neubau der Schleuse Bolzum wird eine Fläche von ca. 11 ha dauerhaft beansprucht und dem Naturhaushalt entzogen, wovon ca. 1,87 ha versiegelt und weitere ca. 2,48 ha in Gewässergrund und Gewässerfläche umgewandelt werden.

Schutzgüter

Infolgedessen kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen bei folgenden Schutzgütern:

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

  • Beeinträchtigung von gefährdeten Tierarten (Zauneidechse, Federlibelle, Roesels, Beißschrecke, Kleiner Eisvogel, Kleiner Perlmutterfalter und Blindschnecke) durch Beseitigung von halbruderalen Gras- und Staudenfluren und Strauchhecken am Kanalufer (SKH-km 0,018 – 0,420 Westseite u. SKH-km 1,010 – 1,450 Ostseite) auf einer Fläche von 0,97 ha

Schutzgut Boden

  • Verlust der Puffer-, Filter-, Stoffumwandlungs- und Lebensraumfunktion des Bodens durch die Versiegelung von 1,87 ha
  • Flächen und Substanzverlust von Boden in der Größe von 2,48 ha durch die Umwandlung von Bodenoberfläche in Gewässergrund und Gewässerfläche

Schutzgut Wasser

  • Verminderung der Grundwasserneubildung infolge der Bodenversiegelung

Schutzgut Landschaftsbild

  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Entfernung der raumprägenden Gehölzkulisse auf der Westseite des Kanals. Betroffen ist ein Raum von 59,2 ha.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

Für die entstehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden verschiedene Kompensationsmaßnahmen sowohl im direkten Umkreis der Schleuse Bolzum als auch im weiteren Landschaftsraum der Hildesheimer Börde realisiert.

Pflanzung Bolzum Pflanzun Bolzum Planzung Bolzum

Ausgleichsmaßnahmen
  • Pflanzung von standortgerechten Bäumen, Strauch-Baumhecken und Strauchhecken (A 1)
  • Pflanzung kanalbegleitender Gehölze (A 2 und A 3)
  • Entwicklung von halbruderalen Gras- und Staudenfluren (A 4 und A 5)
  • Anlage von naturnahen Kleingewässern (A 6)
  • Aufforstung eines Laubwald- und Mischbestandes (A10)
  • Sukzession mit langfristiger Waldentwicklung (A 11)
Ersatzmaßnahme
  • Aufforstung einer Ackerfläche östlich von Sehnde auf einer Fläche von 1,84 ha (E 1)

Lageplan Bolzum Lageplan Bolzum Lageplan Bolzum