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Liegestelle Wittingen

Neubau einer Liegestelle in Wittingen am Elbe-Seitenkanal (ESK) von ESK-km 38,870 bis ESK-km 39,810

Planfeststellungsbeschluss: 02/2011
Fertigstellung: 2020 (erwartet)

Die Wasser- und Schifffahrtsstrassenverwaltung des Bundes, vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau des Mittellandkanals in Hannover, baut gegenwärtig die Liegestelle Wittingen am Elbe-Seitenkanal (ESK) zwischen Kanal Km 38,870 - 39,810. Der Neubau ist mit einer einschiffigen Nutzlänge von 600 m vorgesehen.

Die bestehende Liegestelle Wittingen am ESK bei Kanal Km 38,705 bis 38,898 ist mit einer Nutzlänge von 173 m bei einer Breite von 23 m außerhalb des Fahrwassers als zweischiffige Liegestelle gebaut worden. Sie entspricht hinsichtlich der Länge und der Breite nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist darüber hinaus für Schubverbände ungeeignet. Auf Grund der Lage in unmittelbarer Nähe zum Hafen Wittingen wird diese Liegestelle auch von auf Umschlag wartende Schiffe genutzt. In der Bedarfsberechnung ist die vorhandene Liegestelle wegen der unzureichenden Breiten als einschiffige Liegestelle angesetzt worden. Die Liegestelle weist ein rechnerisches Defizit von etwa fünf Liegeplätzen aus. Mit dem Neubau kann das bestehende Defizit ausgeglichen werden.

Wittingen Wittingen Wittingen

Schutzgüter

Schutzgut Pflanzen, Biotopfunktion/ Biotopverbundfunktion

Weil die Biotoptypen „Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte“, „Strauch-Baumhecke“, „sonstiger Graben“ und „Waldrand“ als naturschutzfachlich mittelwertig beurteilt wurden und in z.T. großem Umfang vom Vorhaben beansprucht werden, sind diese Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. Darüber hinaus wird die Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) als national gesetzlich geschützte Art vom Vorhaben beansprucht. Der Eingriff ist ebenfalls als erheblich zu bewerten. Zudem ist die Art in nicht beeinträchtigte Bereiche umzusetzen.

Schutzgut Tiere, Habitatfunktion

Beeinträchtigungen des Vorhabens auf die Tierwelt z.B. Avifauna, Fischfauna sowie Reptilien (Zaun-eidechsen) sind nur in sehr geringen Umfang zu erwarten und werden deshalb als nicht erheblich eingestuft.
Die artenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass für alle betroffenen Arten im Untersuchungsraum das Schädigungs- und Störungsverbot nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt ist. Für diese Arten werden konfliktvermeidende Maßnahmen genannt. Für keine der untersuchten Arten ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Schutzgut Boden

Durch das Vorhaben werden bisher unversiegelte allerdings vorbelastete Böden versiegelt bzw. überbaut, sodass erhebliche Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Boden verursacht werden. Im Zuge der Baumaßnahmen werden ausschließlich vorbelastete geringwertige Böden in Anspruch genommen.

Schutzgut Wasser

Hinsichtlich der geplanten Baumaßnahmen gilt, dass die im Zuge der Bauausführung auftretenden Verschmutzungsrisiken des Grundwassers und des Oberflächenwassers durch technische Maßnah-men sowie durch Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke beherrschbar sind und zudem nur temporär auftreten, sodass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung

Durch das geplante Vorhaben kommt es zu keinem Verlust von für das Landschaftsbild bedeutenden Einheiten und Elementen. Die Liegestelle ist aufgrund ihrer ebenerdigen Lage ebenso wenig weit sichtbar wie die Beleuchtungsmasten, die wegen ihrer Höhe von den umgebenden Gehölzen in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt werden. Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild.

Landschaftspflegerische Maßnahmen

Für die entstehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden verschiedene Kompensationsmaßnahmen im Umkreis der Liegestelle Wittingen verwirklicht.
Auf den Kompensationsflächen sind die folgenden Maßnahmentypen vorgesehen:

(M= Kompensation; V = Vermeidung, Verminderung)

  • M 1 - Wiederherstellung einer Halbruderalen Gras- und Staudenflur
  • M 2 - Wiederherstellung eines Grabens
  • M 3 - Wiederherstellung einer Strauch-Baumhecke
  • M 4 - Herstellen loser Steinschüttungen als Zauneidechsenhabitat
  • M 5 - Neuanlage einer Brachfläche
  • V 1 - Umsetzten von Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) in nicht beeinträchtige Bereiche
  • V 2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Vegetationsperiode und Brutzeit gemäß § 37 NNatG (nicht zwischen dem 01.März und dem 30. September.
  • V 3 - Baufeldfreimachung der überwachsenen Steinhaufen im Frühjahr
  • V 4 - Umsiedlung der Zauneidechsen mittels Fang mit Kunstverstecken vor Baubeginn
  • V 5 - Installation neuer Beleuchtungseinrichtungen im Bereich der Liegestelle, welche die betrieblichen Erfordernisse erfüllen und zugleich die Abstrahlung in die Landschaft gering halten. Verwendung von Natriumdampflampen um Nachtaktive Insekten nicht übermäßig zu beeinflussen

Lageplan Wittingen Lageplan Wittingen Lageplan Wittingen