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Betriebsgebäude Schlüsselburg

Neubau eines Betriebsgebäudes an der Schleuse Schlüsselburg

Der Neubau des Betriebsgebäudes an der Schleuse Schlüsselburg ist für den Betrieb der Schleusenanlage erforderlich und beinhaltet einen Steuerstand mit der notwendigen Technik zur Fern- und Vorortsteuerung der gesamten Anlage.

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Infolge des Vorhabens werden Eingriffe gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG in Natur und Landschaft ausgelöst. Der Vorhabenträge ist gemäß § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (Vermeidungsgebot). Darüber hinaus ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Schutzgüter

Schutzgut Pflanzen und Biotoptypen
Im Vorhabensbereich befinden sich keine Biotoptypen die nach § 42 LNatSchG NRW als geschützte Biotope anzusprechen sind.

Schutzgut Tiere, Habitatfunktion

Fledermäuse

Zur Untersuchung des Fledermausbestands im Untersuchungsgebiet (UG) erfolgte eine Prüfung der Schleusengebäude sowie der angrenzenden Gehölze und Wohngebäude auf Quartiere sowie Dauererfassungen und Detektorbegehungen an fünf Begehungsterminen. Der Schwerpunkt wurde auf die Erfassung des Artenspektrums, des saisonalen Auftretens und des Vorkommens möglicher Quartiere gelegt, da diese Angaben die Grundlage für die Beurteilung von Auswirkungen darstellen.
Resultierend aus den Ergebnissen der Erfassung und unter Berücksichtigung des Bewertungsschemas nach Meyer & Rahmel (2006), ergibt sich aufgrund des Vorkommens von potenziellen Quartieren und Jagdgebieten mit hoher Aktivitätsdichte ungeachtet des Fehlens von Quartiernachweisen ein Funktionsraum hoher Bedeutung.

Brutvögel

Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvögel wurden im Jahr 2018 in Form einer Revierkartierung durch 6-malige Tagbegehung und 2-malige Nachtbegehung zwischen März und Juni erfasst.
Dabei wurden in dem für das hier relevante Vorhaben untersuchten Korridor insgesamt 23 Brutvogelarten festgestellt. Unter den erfassten Arten befanden sich vier Arten (Feldsperling, Nachtigall, Rauchschwalbe und Star), die in der Roten Liste von Nordrhein-Westfalen geführt werden. In der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands finden sich nur der Star und die Rauchschwalbe. In der Bewertung des UG ergibt sich insgesamt eine regionale Bedeutung für die Brutvögel.

Schutzgut Boden

Hinweise auf eine besondere Wertigkeit oder Empfindlichkeiten des Schutzgutes Boden im UG, d.h. ein Vorkommen von Böden mit besonderer Bedeutung (vgl. GD NRW 2017) liegen südlich der Schleuse und damit auch im direkten Vorhabensbereich vor. Es wird von einer besonderen Bedeutung ausgegangen.

Schutzgut Wasser

Hinweise auf eine besondere Wertigkeit des Schutzgutes Wasser im UG liegen nicht vor, jedoch auf eine gewisse Empfindlichkeit. Es wird von einer allgemeinen Bedeutung ausgegangen.

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

Hinweise auf eine besondere Wertigkeit des Schutzgutes Landschaft und Landschaftsbild im UG liegen nicht vor. Nach Auswertung der Landschaftsbildeinheiten kann von mittleren Bedeutung des Landschaftsbildes ausgegangen.

Kompensation

Für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wird im Nahbereich der Schleuse Schlüsselburg eine entsprechende Maßnahme ergriffen. Vorgesehen ist die Pflanzung einer Baumreihe (Stil-Eiche/Winterlinde) nördlich der Schleuse entlang eines unbefestigten Weges. Die Pflanzung der Baumreihe erfolgt im Abstand von 10 m zueinander und 3 m vom Weg in einem wegeparallelen 6 m breiten Streifen, der als artenreicher Krautsaum (ca. 2.000 qm) entwickelt wird.

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