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Grunderwerb

Die Flächenbereitstellung lässt sich in drei Kategorien einteilen:

  • Flächen für den weiteren Ausbau der Wasserstraße
  • Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Flächen für Baufelder, die nur vorübergehend in Anspruch genommen werden

Vor der Flächenbereitstellung für Ausbaumaßnahmen sind die rechtlichen Voraussetzungen durch ein öffentliches Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Innerhalb dieses Verfahrens wird die Planung öffentlich ausgelegt und jeder betroffene Eigentümer hat die Möglichkeit, Einwendungen zur der Planung abzugeben.

Der unvermeidliche Eingriff in das Eigentum wird auf der Grundlage der technischen Ausbauplanung und der landschaftspflegerischen Begleitplanung in den Grunderwerbsplänen und -verzeichnissen dokumentiert.

Wenn der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss vorliegt, können alle erforderlichen notariellen Kaufverträge mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen werden.

Für die Erledigung des umfangreichen Flächenmanagements in der Liegenschaftsverwaltung wird seit 2003 ein für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung entwickeltes Liegenschaftsinformationssystem mit Grafikteil genutzt.